Der teure Unterschied zwischen Großunternehmen und kleinen Energiegenossenschaften

Alle Gegner der Erneuerbaren Energien bitte aufpassen!

Für jedes errichtete Windkraftrad müssen die Eigentümer/Betreiber eine Rückbaukaution, vor Erstellung, hinterlegen.
Diese beträgt einmalig ca. 200.000,00 Euro. Dem Bürger/ Steuerzahler werden diese Kosten nicht aufgelastet.
Auch die Atomkraft wurde und wird (bei Errichtung neuer Atomkraftwerke) noch immer subventioniert, doch im Gegensatz zu den Erneuerbaren Energien werden die um ein tausendfaches höheren Endlagerkosten nach der neusten Vereinbarung der Bundesregierung mit den AKW-Betreibern wohl dem Steuerzahler aufgelastet. Eine wie die Presse titelt „Jahrtausend-Rechnung“.
Laut Zeitungsinformationen traf sich am Montag, den 10. Oktober 2016, eine Runde aus den zuständigen Staatssekretären mit Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), um den Stand der Verhandlungen mit den betroffenen Energiekonzernen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW zu besprechen.
Es gibt wohl noch keinen fertigen Gesetzentwurf, aber in den wesentlichen Punkten ist man sich wohl einig geworden. Demnach ist unter anderem vorgesehen, dass die Atomkonzerne ihre Verantwortung für die End- und Zwischenlagerung des Atommülls auf den Bund (Steuerzahler) übertragen können, sofern sie eine von der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vorgeschlagene Summe in Milliardenhöhe überweisen. Im Mittelalter nannte man diese Vorgehensweise „ Abbitte leisten“ (Vergebung von Schuld mittels Freikauf – in religiösem Zusammenhang). Wir nennen dies Privatisierung von Gewinnen und Sozialisierung von Verlusten (Kosten).
Damit könnten sich die vier AKW-Betreiber, die jahrelang an der Stromproduktion in ihren Anlagen verdient haben, von allen künftigen Belastungen aus der Lagerung des strahlenden Atommülls durch eine einmalige Zahlung freikaufen.
Experten gehen davon aus, dass die sogenannte End- und Zwischenlagerung von ausgedienten Brennelementen und anderen radioaktiv verseuchten Überbleibseln der Kernenergienutzung in Deutschland bis in ferne Zukunft Kosten für Betrieb, Sicherung und Überwachung erzeugen wird. Die Ausgaben dafür soll nach dem Willen der Bundesregierung letztlich der Steuerzahler übernehmen.
Die endgültigen Formulierungen des Kabinettsentwurfs sollen nun auf Arbeitsebene festgelegt werden, heißt es in der Mittwochsausgabe des „Handelsblatts“. Dem Bericht zufolge soll das Kabinett dann voraussichtlich bereits am Mittwoch nächster Woche über den Entwurf entscheiden.
Gerne würden auch wir kleinen Energiegenossenschaften in den Genuss einer solchen Sonderbehandlung kommen. Leider sind wir (noch) nicht Systemrelevant.

Der teure Unterschied zwischen Großunternehmen und kleinen Energiegenossenschaften

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