Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt finanziell beteiligt.
Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen.
Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 € bei Wind- und ab 500 Euro bei
Photovoltaikprojekten.
Kommunen, ggf. deren Beteiligungen/ Gesellschaften sowie örtlichen oder
überörtlichen Bürgerenergiegesellschaften/ -genossenschaften sind
insgesamt mind. 5 % Beteiligungskapital anzubieten.
Sitz der Gesellschaft in den Standortkommunen, bei Photovoltaikprojekten
alternativ im Kreis Steinfurt.
Mindestens 80% des Eigenkapitals kommt aus den Standortkommunen (bzw.
aus dem Kreis Steinfurt, falls kreisangehörige Energiegenossenschaften
eingebunden sind).
Einbeziehung der örtlichen / regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner.
Einbeziehung von lokalen bzw. regionalen Unternehmen, Dienstleistern und
Handwerk als ausführende Firmen für Planung, Bau und den Betrieb der Anlagen.
Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung
des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen.
Einbindung der Regionalstrommarke „Unser Landstrom“.
Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen sowie Arten-, Natur-,
Umweltschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Standortkommunen.
Leitlinien 2022 –Wind UND PV