Was passiert nach 20 Jahren nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Die erste Generation der Photovoltaikanlagen fällt in den nächsten Jahren aus der EEG-Förderung. Die Einspeisevergütung wird ab den Datum der Inbetriebnahme 20 Jahre lang gewährt, danach findet keine weitere Förderung mehr statt. Die Betreiber der alten Anlagen müssen daher entscheiden, wie sie weiter verfahren wollen.

Einbußen sind unvermeidlich

Private Photovoltaikanlagen wurden in größerem Umfang in Deutschland ab dem Jahr 2001 in Betrieb genommen. Für diese Anlagen wurde damals eine Einspeisevergütung von 99 Pfennig pro Kilowattstunde gewährt, also rund 44 Cent. Nach dem Auslaufen der Förderung wird der finanzielle Ertrag deutlich einbrechen. Der theoretisch maximale Ertrag wird erzielt, wenn der Strom zu 100 Prozent selbst verbraucht wird, was einer Einsparung vorn rund 30 Cent pro Kilowattstunde entspräche. In der Praxis ist ein Eigenverbrauch von 100 Prozent aber nur mit einem aus wirtschaftlicher Sicht weit überdimensionierten Stromspeicher zu erreichen, ein realistisch ausgelegter Speicher erlaubt ungefähr 60 bis 70 Prozent.

Lohnt sich ein Stromspeicher?

Es darf unterstellt werden, dass nahezu keine der betroffenen PV-Anlagen bislang über einen Stromspeicher verfügt. Warum hätte jemand auf 44 Cent Einspeisevergütung verzichten und dafür sogar noch Geld in einen Speicher investieren sollen? Ausgehend von heutigen Speicherkosten wird sich eine Nachrüstung der alten Photovoltaikanlagen mit einem Speicher am Ende der Förderung nicht lohnen. Denn die Rechnung fällt erheblich ungünstiger aus als bei neueren Anlagen. Das liegt zunächst daran, dass für die 20 Jahre alten Anlagen eine Nachrüstung nicht staatlich gefördert wird. Hinzu kommt, dass damit gerechnet werden muss, dass die Lebensdauer des Speichers von typischerweise etwa zehn Jahren nicht voll ausgenutzt werden kann – die Module wären dann 30 Jahre alt und damit weit außerhalb der zugesicherten Lebensdauer. Erschwerend kommt hinzu, dass viele der Altanlagen derzeit nur auf eine vollständige Einspeisung des Stroms ausgelegt sind. Es müssen also zunächst die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, Strom selbst verbrauchen zu können.

Den Strom weiter einspeisen?

Theoretisch ist das möglich, weil der Anspruch auf einen Netzanschluss nicht erlischt. Allerdings hat der Anlagenbetreiber in diesem Fall nicht einmal Anspruch auf eine Vergütung gemäß dem aktuellen Stromeinkaufspreis an der Strombörse. Einzig § 18 StromNEV definiert einen möglichen Anspruch auf Grundlage der vermiedenen Netznutzungsentgelte.

Sinkende Speicherkosten können die Bilanz ändern

Laut einer aktuellen Studie stellt sich die Situation so dar: Eine typische Dachanlage aus dem Jahr 2001 wird 2021 einen Ertrag von durchschnittlich 163 Euro pro Jahr erbringen, wenn der Strom selbst vermarktet wird. Dagegen ermöglicht ein durch einen Speicher erhöhter Eigenverbrauch eine Ersparnis von jährlich 533 Euro. Ob die Differenz von knapp 400 Euro pro Jahr die Investition in einen Speicher rechtfertigt, hängt natürlich von den Kosten ab. Die Studie hält eine Halbierung der Speicherpreise bis 2025 für realistisch. Andere halten sogar einen noch stärkeren Preisrückgang für denkbar. Diese Schätzungen basieren auf der Annahme, dass in den nächsten Jahren massiv in die Produktion von Akkus für Elektroautos investiert werden könnte und billige Speicher für Solaranlagen dabei quasi als Nebenprodukt anfallen werden. Es ist also zumindest nicht auszuschließen, dass die Preise so weit sinken, dass auch eine Nachrüstung von Altanlagen rentabel wird.

Selbstvermarktung des Stroms

Die Selbstvermarktung des Solarstroms ist wenig attraktiv, weil mit dem Ende der Förderung auch die dafür vorgesehenen Fördermöglichkeiten entfallen. Inzwischen bieten zahlreiche Anbieter entsprechende Modelle an, die alle auf demselben Prinzip basieren. Der Vermarkter fungiert als Zwischenhändler, der den Strom vieler Anlagen kauft und gebündelt an der Strombörse veräußert. Ohne Förderung lassen sich auf diese Weise nur geringe Erlöse von vielleicht vier oder fünf Cent pro Kilowattstunde erzielen. Wer keinen Speicher nachrüsten möchte, muss sich jedoch damit zufrieden geben.

Am besten zunächst abwarten

Bis 2025 fallen rund 2 Gigawatt Leistung aus der Förderung. Die meisten dieser Anlagen können technisch durchaus weiter betrieben werden, aber es fehlt an ökonomisch attraktiven Möglichkeiten für den Weiterbetrieb. Es kann aber politisch kaum gewollt sein, viele noch funktionsfähige Photovoltaikanlagen vorzeitig in Elektroschrott zu verwandeln. Möglicherweise können Anlagenbetreiber also darauf hoffen, dass hier noch eine Lösung gefunden wird, wenn das Problem auf dem Schirm der Politik erscheint.

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