Niederschrift der Generalversammlung 2023 der pro regionale Energie eG am 20. Juli 2023 im Dorfgemeinschaftshaus Hahnstätten, Austraße 5, 65623 Hahnstätten

  • Der Aufsichtsrat empfiehlt der Generalversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2022 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen.

Herr Henn befragt die Mitglieder, ob Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen. Dies ist nicht der Fall; ferner liegen keine Einwendungen der Mitglieder gegen die Feststellungen des Aufsichtsrates vor.

Zu TOP 4 – Bericht über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates hierzu

Herr Henn informiert, dass Genossenschaften regelmäßig durch den Genossenschaftsverband überprüft werden. Im Geschäftsjahr 2022 fand die Prüfung der Genossenschaft für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 19. August 2022 statt.

Der Prüfungsbericht des Genossenschaftsverbands — Verband der Regionen e.V. — datiert vom 06. März 2023 wurde am 16. Mai 2023 vom Verband versandt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Sitzung am 10. Juli 2023 über das Prüfungsergebnis beraten und sind mit dem Prüfungsergebnis einverstanden.

Gemäß 8 59 Abs. 2 GenG ist das zusammengefasste Ergebnis der Prüfung den Mitgliedern auf der Generalversammlung bekannt zu geben, was nachfolgend erfolgt.

Seitens der Anwesenden gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt keine Anmerkungen oder Wortmeldungen.

Zu TOP 5 – Beschlussfassung über den Umfang und Bekanntgabe des Prüfungsberichtes 2022

Herr Henn informiert die Anwesenden, dass die Generalversammlung nicht über den Inhalt des Prüfungsberichtes beschließt und diesen auch nicht bestätigt. Der Prüfungsbericht ist lediglich Gegenstand der Beratung und einer möglichen Beschlussfassung der Generalversammlung. Auf ihren Beschluss hin ist der Prüfungsbericht aber ganz oder in Teilen zu verlesen.

Jedes Mitglied hat das Recht, Einsicht in das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichtes zu nehmen.

Herr Henn fragt die Mitglieder, ob sie mit der Verlesung des zusammengefassten Ergebnisses der vereinfachten Prüfung gem. $& 53a GenG einverstanden sind, da ansonsten der gesamte Prüfungsbericht vorgelesen werden müsste.

Die Abstimmung ergab, dass die Mitglieder einstimmig auf die Verlesung des gesamten Prüfungsberichtes verzichten.

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