Niederschrift der Generalversammlung 2023 der pro regionale Energie eG am 20. Juli 2023 im Dorfgemeinschaftshaus Hahnstätten, Austraße 5, 65623 Hahnstätten

Herr Henn liest das Prüfungsergebnis des Genossenschaftsverbands vor:
„Das Ergebnis der vereinfachten Prüfung fassen wir wie folgt zusammen:

Die Förderung der Mitglieder erfolgt durch die Beteiligung an regenerativen Energieprojekten,
durch Dividendenausschüttungen auf die Geschäftsguthaben und durch die Verzinsung der
gewährten Nachrangdarlehen. Ziel ist es, den Klimaschutz in der Region mit eigenen Projekten
voranzubringen, deren Finanzierung und Nutzung in Bürgerhand liegt. Die Genossenschaft
verbindet konkrete Klimaschutzmaßnahmen mit einem finanziellen Vorteil der Mitglieder.

Die Genossenschaft hat im Prüfungszeitraum Nachrangdarlehen von diversen Mitgliedern
geschlossen. Die Darlehenshöhen variieren dabei und betragen bis zu 6,3 €T je Mitglied. Der
vereinbarte Zins ist angemessen. Die Laufzeit beträgt 6 Jahre. Die Mitglieder wurden über die
Bedeutung des Nachranges und deren rechtliche Folgen informiert. Die hierdurch erzielten
Einnahmen in Höhe von 548,3 T€ wurden der pro regionale Energie Solarpark Waldsolms GmbH
& Co. KG betragsgleich als Gesellschafterdarlehen zur Verfügung gestellt. Durch die Erträge aus
der Einspeisevergütung soll die Tilgung erfolgen. Darüber hinaus bestehen aus Vorjahren
Nachrangverbindlichkeiten ggü. Mitgliedern von 231,0 €T (im Vorjahr 376,2 T€).

Ausweislich der Erklärung des Vorstandes vom 9. Januar 2023 haben sich gegenüber der zuletzt
uns vorgelegten Fassung der Satzung vom 26. Januar 2021 keine Veränderungen ergeben.
Ferner hat uns der Vorstand erklärt, dass sich in Bezug auf die Geschäftstätigkeit seit unserer
letzten Prüfung nach $& 53 Abs. 1 GenG keine Veränderungen ergeben haben.

Aus der Durchsicht der in $& 53a Abs. 2 GenG genannten Unterlagen ergaben sich keine
Anhaltspunkte, dass die Geschäftstätigkeit im Prüfungszeitraum nicht im Einklang mit der
Satzung stand.

Des Weiteren ergaben sich aus der Durchsicht der in $ 53a Abs. 2 GenG genannten Unterlagen
keine Anhaltspunkte dafür, an einer geordneten Vermögenslage oder ander Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung zu zweifeln.

Genossenschaftsverband- Verband der Regionen e. V.
Frank Esser

Wirtschaftsprüfer“

Zu TOP 6 – Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Der Versammlungsleiter kommt zur Feststellung des vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat geprüften Jahresabschlusses 2022 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses.

Der Vorstand trug die Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2022 unter Punkt 2 der Tagesordnung vor.

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