Niederschrift der Generalversammlung 2023 der pro regionale Energie eG am 20. Juli 2023 im Dorfgemeinschaftshaus Hahnstätten, Austraße 5, 65623 Hahnstätten

Es folgt die Abstimmung darüber, dass die Mitglieder den Jahresabschluss zum 31.12.2022 – also der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang – in der vorgelegten Form genehmigen und damit feststellen.

Die Mitglieder stimmen einstimmig mit 122 Ja-Stimmen – ohne Enthaltungen – der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Form zu.

Herr Henn erläutert, dass sich aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 folgende Situation ergibt:

Jahresüberschuss 2022 € 74.624,33
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr € 4.087,60
Summe € 78.711,93

Der Vorstand schlägt, nach Beratung mit dem Aufsichtsrat, der Generalversammlung vor, aus diesem Betrag folgende Gewinnverwendung zu beschließen:

Zuführung zu den gesetzlichen Rücklagen € 3.935,60
Zuführung zu den freien Rücklagen € 3.935,60
Gewinnausschüttung als Dividende € 50.625,75
Restbetrag (als Gewinnvortrag auf neue Rechnung) € 20.214,98

Der Ausschüttungsbetrag entspricht – wie im Vorjahr – 3,0% der dividendenberechtigten Geschäftsguthaben der Genossenschaft. Die Dividende wird, sofern die Mitglieder dies in der Folge beschließen, am 20. August 2023 ausgezahlt.

Der verbleibende Betrag von € 20.214,98 wird als Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Herr Henn stellt diesen Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses zur Abstimmung. Die Mitglieder stimmen einstimmig mit 122 Ja-Stimmen — Oohne Enthaltungen — der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses und des Gewinnvortrages 2022 sowie – in einer separaten Abstimmung – wiederum einstimmig mit 122 Ja-Stimmen — ohne Enthaltungen — der Auszahlung der Gewinnausschüttung am 20. August 2023 zu.

Zu TOP 7 — Beschlussfassung über die Entlastung
a) der Mitglieder des Vorstandes und
b) der Mitglieder des Aufsichtsrates

Herr Henn führt aus, dass die Aufsichtsratsmitglieder die ordnungsgemäße Leitung der pro regionale energie eG durch den Vorstand bestätigen und auch der Aufsichtsrat seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Vor diesem Hintergrund bittet Herr Henn die anwesenden Mitglieder, dem Vorstand und dem Aufsichtsrat — jeweils in getrennten Abstimmungen – die Entlastung zu erteilen.

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